Bundesinnenminister Friedrich hat in der FAZ ein Interview zur aktuellen Debatte um den BundesStaatsBayernLänderBundestrojaner gegeben.
Normalerweise wäre es ja am besten derartige Interviews zu ignorieren um ihnen nicht mehr Geltung zu verschaffen. Leider kann ich bei dem Unsinn, den Friedrich in diesem Interview erzählt nicht still halten.
Friedrich sagt am Anfang des Interviews:
Der CCC hat nichts aufgeklärt, sondern dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht.[...] Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.
Und da ist auch gleich die erste Lüge des Innenministers.
Zum einen hat der CCC absolut kein “Chaos” verbreitet. Er hat vielmehr dazu geführt, dass die jahrelangen Gerüchte um Trojaner von staatlichen Stellen endlich einen Nährboden gefunden haben.
Der, von CCC gefundene Trojaner, überschreitet mit seiner Screenshotfunktion (CCC Dokumentation Seite 9) die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken staatlicher Überwachungssoftware. Im Urteil des Bundesverfassungsgericht heißt es:
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Im Falle des Trojaners wurde dieser jedoch unter anderem für Betrugsfälle genutzt. Eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit, sowie für Güter der Allgemeinheit kann dort eindeutig nicht gesehen werden.
Die erste Lüge des Herrn Friedrich.
Weiter sagt er (später) im Interview:
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung.
Dort widerspricht er sogar sich selbst. Das Landgericht Landshut hat eine andere Rechtsauffassung vertreten, was in gut deutsch heißt: Die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig sind wurden überschritten.
Weiterhin bestätigt Herr Friedrich, dass die Überwachung weiter laufen soll und fragt dort, ob organisierte Kriminalität einfach weiter laufen soll. Dabei stellt Herr Friedrich indirekt die Behauptung auf, dass der CCC die organisierte Kriminalität weiter laufen lassen möchte. Natürlich eine absolut abwegige Behauptung, die sich so dennoch in den Köpfen der Bevölkerung fest setzen könnte.
Der CCC hat niemals gefordert, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung(TKÜ) beendet werden soll. Der Staat soll nur dafür sorgen, dass diese TKÜ im Rahmen des Gesetzes funktioniert und dass sie das System des Abgehörten nicht für Angriffe von Außen geöffnet wird. Doch genau dort verstößt der aufgefundene Trojaner gegen das Gesetz. Sein System wird für Angriffe von Außen offen und die TKÜ ist nicht im Rahmen des Gesetzes abgelaufen.
Es ist auch fraglich ob zumindest der zweite Punkt überhaupt erreicht werden kann, da jede Schadsoftware grundsätzlich für andere Zwecke missbraucht werden kann. Perfekte Programme gibt es nicht und wird es auch nie geben. Etwas, was Herr Friedrich augenscheinlich bislang nicht verstanden hat.
Und Herr Friedrich legt noch nach. Er behauptet, dass das Erstellen von Screenshots rechtlich “umstritten” ist. Nein, das ist es nicht. Es ist absolut herrschende Meinung, dass das Erstellen von Screenshots verboten ist. Das kommt bereits in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu dem Thema sehr gut rüber. Dass Herr Friedrich und das bayrische Innenministerium eine andere Auffassung vertreten ist sicherlich unproblematisch, wenn sie richterliche Urteile respektieren würden. Nach dem Interview scheint dies jedoch nicht wirklich der Fall zu sein.
Am Ende legt Herr Friedrich noch einmal nach. Er behauptet, dass die Updatefunktion der Trojaner nur nötig ist um sich den normalen Updates des Zielcomputers anzupassen. Und es sei damit unmöglich weitere Funktionen nachzuladen. Jetzt frage ich mich: Wie soll das gehen? Ein Update kann grundsätzlich ALLES nachladen.
Herr Friedrich hat sich mit diesem Interview definitiv keinen Gefallen getan. Er hat vielmehr neue Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung wohl so schnell nicht erfolgen wird. Oder mit anderen Worten: Mehr Wasser auf Mühlen derjenigen, die vermuten, dass der Bund auch nicht so ganz unschuldig an dem Skandal war.

This work, unless otherwise expressly stated, is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 Germany License.
1 Kommentare.