Update: Vorratsdatenspeicherung: (Doch keine) Strafzahlung im Dezember?

Die Vorratsdatenspeicherung ist momentan wieder in aller Munde. Die SPD hat auf ihrem vergangenen Parteitag sehr kontrovers darüber diskutiert und sich darauf geeinigt, dass sie 3 Monate anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten gar nicht so schlimm findet.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht sehr eindeutig entschieden, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur unter sehr engen Voraussetzungen machbar ist. Eine Komplettüberwachung der Kommunikation eines Bürgers darf über diesen Weg auf keinen Fall möglich werden.

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen
Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese
eine Ausnahme bleibt. Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht
total erfasst und registriert werden darf, gehört zur
verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für
deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und
internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche
Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für
weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen
Union erheblich geringer.

Auch innerhalb der Europäischen Union wurde dir Kritik an der Vorratsdatenspeicherung immer lauter, nachdem raus gekommen ist, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum zur Aufklärung von Straftaten taugt und dazu einen groben Verstoß gegen die Eu-Grundrechtscharta darstellt.

Und doch droht die Eu-Kommisarin für Innenpolitik Cecilia Malström nun mit einer Strafzahlung, da Deutschland die Eu-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bislang noch nicht umgesetzt hat. Das Ganze wird sicherlich einen sehr interessanten Rechtspolitischen Streit zur Folge haben. Insbesondere, wenn das Bundesverfassungsgericht auch ein erneutes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklären sollte. In diesem Fall müsste sich das Bundesverfassungsgericht von der sogeannten “solange” Entscheidung verabschieden. Die “solange” Entscheidung besagt, dass das Bundesverfassungsgericht Eu-Recht nicht prüft, solange dieses an, mit den deutschen Grundrechten vergleichbare, Rechte gebunden ist.

Dies war bislang ausnahmslos der Fall, weshalb ich auf eine Entscheidung in diesem Bereich sehr gespannt bin.

Natürlich bleibt dennoch zu hoffen, dass es zu einer derartigen Entscheidung nicht kommt. Aus diesem Grund möchte ich hier einmal Werbung für den Aktionstag 2011 des AK Vorrat machen. Am 14. Dezember finden in vielen Orten Deutschlands Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Guckt nach ob in eurem Ort etwas passiert und engagiert euch.

Update: Laut Jimmy Schulz (FDP) wird es doch zu keinen Strafzahlungen im Dezember kommen. Jetzt wäre es spannend zu erfahren, wer die Falschmeldung verbreitet hat. Und warum.

 

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